Aiwanger: „Mit der Erweiterung der Sonderhilfe für Schausteller und Marktkaufleute schaffen wir die finanzielle Grundlage für den Neustart der Volksfeste in Bayern“

MÜNCHEN (stmwi.bayern) Auf Initiative von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat der Bayerische Ministerrat, in der Sitzung vom vergangenen Mittwoch, die Erweiterung der Sonderhilfe Weihnachtsmärkte auf Schausteller und Marktkaufleute, die durch die Absage von Volksfesten im letzten Jahr einen hohen Umsatzeinbruch erlitten hatten, erweitert. Die Förderhöhe liegt bei monatlich 1.500 Euro im Zeitraum von November 2021 bis einschließlich März 2022, insgesamt also 7.500 Euro, gedeckelt bei 40% des Vergleichsumsatzes. 

Aiwanger: „Die gesamte Branche hat unter der Absage von Volksfesten, Märkten und Weihnachtsmärkten gelitten. Wir wollen die betroffenen Beschicker mit dieser  Sonderhilfe unterstützen, damit ein Neustart der Volksfestsaison im Frühjahr und Sommer leichter möglich wird. Die Volksfeste gehören zur bayerischen Tradition und Kultur. Besonders Familien freuen sich nach der langen Zeit der Corona-Einschränkungen über die Abwechslung.“

Neben den Beschickern von Weihnachts- und Adventsmärkten werden nun auch Schausteller und Marktkaufleute antragsberechtigt sein. Voraussetzung ist ein Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in mindestens fünf Monaten im Jahr 2021. Die Sonderhilfe soll den Lebensunterhalt der Beschicker sicherstellen, so dass sie zusätzlich zu den Überbrückungshilfen bzw. Neustarthilfen des Bundes ausgezahlt wird. Die Beantragung erfolgt über prüfende Dritte wie zum Beispiel Steuerberater oder Rechtsanwälte, abgewickelt wird das Programm in bewährter Weise über die IHK. 

Voraussichtlich werden Anträge für die Programmerweiterung noch Ende März 2022 möglich sein.