Aiwanger: „Volksfeste sind wieder möglich und erwünscht. Die gesetzlichen Vorgaben sind mit Augenmaß getroffen.“

MÜNCHEN  (stmwi) Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt die Veröffentlichung des Rahmenkonzeptes für Volksfeste. Das vom Wirtschafts- und vom Gesundheitsministerium gemeinsam erarbeitete Konzept stellt eine wichtige Grundlage für den Start der Volksfestsaison in Bayern dar. Aiwanger: „Die Staatsregierung will, dass wieder Volksfeste stattfinden. Das Rahmenkonzept ist eine Richtlinie mit Augenmaß. Volksfeste sind ein fester und wichtiger Bestandteil von Tradition und Brauchtum. Bürger, Kommunen, Schausteller und Festwirte haben jetzt wieder eine tragfähige Perspektive, dass heuer Volksfeste stattfinden. Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, möglichst viel gesellschaftliche Normalität und und auch wieder Geselligkeit zu ermöglichen.“ Das Rahmenkonzept für Volksfeste basiert auf der in der letzten Woche veröffentlichten BayIfSMV und konkretisiert diese.

Die Kernpunkte des Rahmenkonzeptes sind unter anderem:

keine Beschränkung der Besucherhöchstzahlen, keine Zugangskontrollen zum Volksfestgelände. Im Festzelt gelten die allgemeinen Bestimmungen der Gastronomie (d. h. bis zum 2. April die 3G-Regelung und Maskenpflicht in den Gängen, nach dem 2. April keine Maske und kein 3G mehr).

Die Staatsregierung stellt zudem verbesserte Sonderhilfen für die Schausteller und Marktkaufleute zur Verfügung, die von der Absage der Volksfeste und Weihnachtsmärkte der vergangenen Monate und Jahre besonders betroffen waren. Diese Hilfen sollen den Schaustellern und Marktkaufleuten helfen, trotz der finanziellen Einbußen der letzten Jahre den Betrieb heuer wieder aufzunehmen.

Das Rahmenkonzept für Volksfeste ist auf https://www.stmwi.bayern.de/publikationen/detail/rahmenkonzept-volksfeste/ abrufbar.  – Dr. Patrik Hof