…wenn auch vorerst noch mit angezogener Handbremse. Denn die 12. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung läßt Kinder-Proben wieder in gewissem Maße zu. So ist es möglich bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 mit maximal 20 Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahren im freien zu Proben. Der Jugendleiter muss hier keinen negativen Test vorweisen.
Bei einer Inzidenz über 100 darf die Gruppe nicht größer als fünf Kinder sein. Wichtig ist natürlich dabei, dass die Aktivitäten „kontaktlos“ sind. Außerdem muss der Jugendleiter*in einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link des Bayerischen Trachtenverbandes: